Rechtsprechung
BFH, 24.04.1964 - VI 301/63 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mehrkosten bei Gerichtsreferendariat im Ausland als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 79, 364
- DB 1964, 941
- BStBl III 1964, 364
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.10.1962 - VI 147/62
Auszug aus BFH, 24.04.1964 - VI 301/63 U
Der Senat hat in seiner Entscheidung VI 147/62 vom 5. Oktober 1962 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 9 Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 203) darauf hingewiesen, daß die Referendarausbildung ein Teil der Berufsausbildung eines Volljuristen ist, besonders also für Richter und Rechtsanwälte erforderlich ist.Die Bf. können sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats VI 147/62 (…a.a.O.) berufen, soweit dort anerkannt wird, daß ein Referendar, der neben seinem Vorbereitungsdienst als Rechtsberater bei einer Bank tätig ist, Werbungskosten im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses haben kann.
- BFH, 24.08.1962 - VI 110/62 U
Aufwendungen eines Steuerinspektors für ein berufsunabhängiges Studium als …
Auszug aus BFH, 24.04.1964 - VI 301/63 U
Ausbildungskosten gehören aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den Kosten der Lebenshaltung, die das Einkommen des Steuerpflichtigen gemäß § 12 Ziff. 1 EStG nicht mindern dürfen (vgl. z.B. Urteile VI 81/58 U vom 13. November 1959, BStBl 1960 III S. 53, Slg. Bd. 70 S. 143, und VI 110/62 U vom 24. August 1962, BStBl 1962 III S. 488, Slg. Bd. 75 S. 606). - BFH, 13.11.1959 - VI 81/58 U
Begriff der abzugsfähigen Fortbildungskosten - Begriff der Ausbildungskosten - …
Auszug aus BFH, 24.04.1964 - VI 301/63 U
Ausbildungskosten gehören aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den Kosten der Lebenshaltung, die das Einkommen des Steuerpflichtigen gemäß § 12 Ziff. 1 EStG nicht mindern dürfen (vgl. z.B. Urteile VI 81/58 U vom 13. November 1959, BStBl 1960 III S. 53, Slg. Bd. 70 S. 143, und VI 110/62 U vom 24. August 1962, BStBl 1962 III S. 488, Slg. Bd. 75 S. 606). - BFH, 04.08.1961 - VI 162/59 U
Abgrenzung der Ausbildungskosten von den Fortbildungskosten eines …
Auszug aus BFH, 24.04.1964 - VI 301/63 U
Aufwendungen eines Referendars sind nach dem Urteil des Senats VI 162/59 U vom 4. August 1961 (BStBl 1962 III S. 5, Slg. Bd. 74 S 9) als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in den Rahmen seines Dienstes als Referendar fallen.
- BFH, 31.01.1975 - VI R 42/74
Gerichtsreferendar - Antrag auf Zuweisung - Präsident des OLG - Ableistung der …
Das FG hat die Revision wegen Abweichung vom Urteil des BFH vom 24. April 1964 VI 301/63 U (BFHE 79, 364, BStBl III 1964, 364) zugelassen.Der Streitfall sei mit dem Sachverhalt des Urteils VI 301/63 U vergleichbar, in dem der BFH die Aufwendungen für die Ausbildung eines Referendars in Argentinien als Lebenshaltungskosten gewertet habe.
Dabei ging er -- abweichend vom Urteil VI 301/63 U -- davon aus, daß auch Aufwendungen der Referendare, die nicht der Vorbereitung auf das Zweite juristische Staatsexamen, sondern der allgemeinen Vorbereitung auf die künftige Tätigkeit als Jurist dienen, als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
- BFH, 10.12.1971 - VI R 253/68
Mehraufwendungen eines Referendars - Auswärtige Beschäftigung - Ausbildungszeit …
Diesem Ergebnis stehe das BFH-Urteil VI 301/63 U vom 24. April 1964 (BFH 79, 364, BStBl III 1964, 364), das die Kosten der Referendarausbildung in Argentinien nicht als Werbungskosten zugelassen habe, nicht entgegen.Der Streitfall unterscheidet sich, wie das FG zutreffend ausgeführt hat, in diesem Punkt auch entscheidend von dem Sachverhalt des Urteils VI 301/63 U (…a. a. O.), das die Mehrkosten einer freiwillig in Argentinien abgeleisteten Referendarausbildung betrifft; dort hat der BFH die Würdigung des FG, die Kosten der Argentinienreise als Lebenshaltungskosten zu behandeln, ausdrücklich gebilligt.
- FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 10/99
Unrechtmäßigwerden einer ursprünglich rechtmäßigen Kindergeldfestsetzung durch …
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